Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist unverzichtbar. Es ist eine existenzielle Versicherung. Voraussetzung ist natürlich sie hat faire Bedingungen und bringt im Falle eines Falles genug Geld, um bleibende Folgen eines Unfalls finanziell abzufangen.

Die Unfallversicherung sollte also mit einer Versicherungssumme für den Invaliditätsfall abgeschlossen werden, die so hoch ist, dass daraus im Falle einer dauernden Invalidität zumindest zu einem gewissen Teil der Lebensunterhalt bestritten werden kann.





Kapitalbedarf

Um auf Dauer eine monatliche Rente mit einer Kaufkraft von 1.000 Euro abzusichern, wird ein erheblicher Kapitalbetrag benötigt.

Beispiele:
Ohne Kapitalverzehr stehen bei Geldanlage in Höhe von 200.000 Euro bei 3 Prozent Verzinsung dauerhaft monatliche Zinseinkünfte in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Mit Kapitalverzehr würde der gleiche Betrag mit monatlicher Entnahme in Höhe von 1.000 Euro gut 22 Jahre lang reichen. Für eine monatliche Dauerrente in Höhe von 1.000 Euro, also ohne Kapitalverzehr, bedürfte es bei 3 Prozent Verzinsung einer Geldanlage in Höhe von 400.000 Euro. Eine solche Absicherung bei unfallbedingter Vollinvalidität kann man erlangen mittels einer Invaliditätssumme in Höhe von 200.000 Euro mit einer Progression. Verträge mit einer Progression in Höhe von 225 Prozent oder 300 Prozent sind verbreitet und ausreichend. Niedrigere Invaliditätsgrundsummen mit höherer Progression ergeben zwar das gleiche Ergebnis bei Vollinvalidität, bieten aber deutlich geringeren Schutz bei niedrigeren Invaliditätsgraden. Diese sind es aber, die viel häufiger aus Unfällen resultieren.