Geschäftsinhaltversicherung

Technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen sowie Waren und Vorräte bilden die Basis für den Geschäftserfolg.

Die Geschäftsinhaltversicherung ist die „Hausrat“ fürs Geschäft.

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Ihren Betrieb. Sie ersetzt finanzielle Verluste, die Ihnen infolge Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen entstehen, stellen doch Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt.
Wichtig: Es wird grundsätzlich der Neuwert entschädigt.

Welche Gefahren sind versichert ?
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Rohrbruch, Frostschäden
- Sturm und Hagelschäden

Selbstverständlich können Sie mit einer zusätzlichen Glasversicherung alle Fenster- und Glasflächen mitversichern.



Nicht versicherte Gefahren
- Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Kurzschluss, Überspannung, Induktion
- Implosion
- Feuchtigkeit, Überschwemmungen
- höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Material- oder Ausführungsfehler
- Abnutzung
- die Software/Datenverlust
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Erdbeben, Kernenergie
- Kriegsereignisse, innere Unruhen
- betriebsbedingte Wasser- und Säuredämpfe
- fremdes Bargeld (optional versicherbar)

Bargeld in der Geschäftsinhaltsversicherung
Fremdes Bargeld ist in der Geschäftsinhaltsversicherung bedingungsgemäß nicht mitversichert. Bargeld ist nur dann versichert, wenn es Eigentum des Versicherungsnehmers ist und sich am Versicherungsort, also der im Versicherungsvertrag genannten Büroadresse befindet. Außerdem muss dieses Geld in Tresorräumen oder in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden, die erhöhte Sicherheit auch gegen Wegnahme des Behältnisses gewähren.

So vermeiden Sie eine Unterversicherung.

Da die Geschäftinhaltsversicherung eine Neuwertversicherung ist, bedeutet Unterversicherung, dass der Neuwert aller Waren und aller Gegenstände in den Betriebsräumen die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt. Ist dies der Fall, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens (also auch bei kleineren Schäden), weil Sie nicht alle Einrichtungsgegenstände und Waren bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben.

Um die Versicherungssumme richtig zu bewerten, ist es notwendig, eine detaillierte Aufstellung des Inventars und der Waren zu machen. Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an den Sie aufbringen müssen, um einen Gegenstand nach einem Schadenfall wieder neu zu kaufen, bzw. den Preis für die Wiederherstellung.

Unter technischen Einrichtungen verstehen die Versicherer z.B. Ihr Faxgerät, den PC oder das Telefon, bzw. die Telefonanlage. Der Schreibtisch, der Stuhl oder die Aktenordner sind kaufmännische Einrichtungen.

Welche Einschlüsse gibt es ?
Die so genannte Betriebsunterbrechungsversicherung sollte in keiner Inhaltsversicherung fehlen. Sie deckt bei einem Versicherungsschaden sowohl den entgangenen Betriebsgewinn als auch die fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes.

Ein Sachschaden kann im Vergleich zum Folgeschaden relativ gering ausfallen. Wird beispielsweise durch einen Brand- oder Wasserschaden der Betriebsablauf unterbrochen oder gestört, kommt die Geschäftsinhaltversicherung für den dadurch bedingten Einnahmeausfall und die weiterhin anfallenden festen Kosten des Betriebes nicht auf.

Deshalb haben Versicherer die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) geschaffen, denn häufig kann nach einem Schadenfall nicht gearbeitet werden und der Betrieb steht still!

Eine teilweise oder vollständige Unterbrechung des Geschäftsbetriebes hat unter Umständen weit reichende Folgen. Bedenken Sie, dass viele Betriebskosten wie z.B. Miete, Strom, Löhne und Gehälter, Leasingraten etc. auch dann anfallen, wenn Sie keinen Umsatz machen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der BU sein?
Die Versicherungssumme in der BU muss mindestens so hoch sein wie in der Geschäftsinhaltsversicherung. Prüfen Sie zur Vermeidung einer Unterversicherung überschlägig, ob die Summe Ihrer Kosten (z.B. Löhne und Gehälter) und der Gewinn die Versicherungssumme Ihrer Geschäfts-inhaltsversicherung übersteigt. In Betrieben mit wenig Inventar und wenig Waren, dagegen aber mit hohen Umsätzen, kann das schnell geschehen.

Berechnungsbeispiel für die Betriebsunterbrechungsversicherung:
Betragen die laufenden monatlichen Kosten Ihres Betriebes 30.000 Euro (inkl. Löhne und Gehälter, ohne Sonderzahlungen), so müssen Sie in der Betriebsunterbrechungsversicherung eine Versicherungssumme von 360.000 Euro (30.000 x 12 Monate) zugrunde legen.

Versicherte Gefahren in der BU
Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel, sowie die einfache Betriebsunterbrechung.

Leistungen der BU
- Entschädigung des entgangenen Betriebsgewinns, welchen Sie infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechungszeit nicht erwirtschaften.
- Entschädigung der fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes.
- Übernahme von Mehrkosten im Rahmen der Versicherungssumme z.B. für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge.
- Und für die Zeit bis zur Wiederherstellung übernimmt sie gegebenenfalls sogar den Aufwand für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.