Betriebshaftpflicht

Ein einziger Haftpflichtfall kann Sie um alles bringen, was Sie sich aufgebaut haben.

Die Betriebshaftpflicht deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurde. Bei unberechtigten Ansprüchen weist die Betriebshaftpflicht diese auch notfalls juristisch zurück. Die Betriebshaftpflicht hat dann eine vergleichbare Funktion wie eine Rechtsschutzversicherung für den Kunden. Der Versicherungsschutz besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern ab. Zum Teil besteht für bestimmte Branchen eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge durch eine Betriebshaftpflicht-/ Berufshaftpfichtversicherung.



In der Betriebshaftpflichtversicherung sind nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche versichert. Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab, gegebenenfalls auch auf gerichtlicher Ebene. So übernimmt die Betriebshaftpflicht auch die Kosten für eine Prozessführung

Die gesetzliche Haftung des Betriebes
Sie tritt ein, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsangehöriger bei beruflicher Tätigkeit durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt.

Die gesetzliche Haftung bei Arbeitsunfällen
Sie tritt ein, wenn die Träger der Sozialversicherung beim Betriebsinhaber und/oder bei leitenden Angestellten Regress für Aufwendungen nehmen will, die durch Arbeitsunfälle von Betriebsangehörigen entstanden sind (z B. bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften).

Die gesetzliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht
Sie tritt ein, wenn Dritte dadurch einen Schaden erleiden, dass die Verkehrssicherungspflicht (z. B. Streu- und Beleuchtungspflicht) auf dem Betriebsgelände verletzt wurde.

Die Umwelt-Haftpflichtversicherung
Sie tritt ein, wenn durch Umwelteinwirkungen (Stoffe, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme usw., die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben) ein Personen-, Seen- oder mitversicherter Vermögensschaden entsteht (zum Beispiel ein Brand, der auf das Nachbargebäude übergreift).